Corona-Informationen
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Corona im Land Brandenburg. Auskünfte und Hinweise darüber hinaus finden Sie außerdem auf tourismusnetzwerk-brandenburg.de
Infos vom 31.03.2021:
Die Brandenburger Landesregierung hat die Eindämmungsverordnung angepasst. Dies bringt angesichts steigender Inzidenzwerte leider weitere harte Einschränkungen mit sich, was von vielen bereits befürchtet worden war (die Pressemitteilung des Landes finden Sie unter: msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~30-03-2021-kabinett-passt-corona-verordnung-an
Neben einer Ausgangsbeschränkung zwischen 22:00 und 5:00 Uhr vom 1.-5. April 2021 (ausgenommen sein, sollen dringende berufliche Gründe), wird es die Beschränkung privater Zusammenkünfte auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten geben.
Am morgigen Montag, 0.00 Uhr, tritt die neue Rechtsverordnung zum gefährlichen Coronavirus in Kraft. Das Betreten öffentlicher Orte wird bis zum 5. April 2020 (24.00 Uhr) untersagt. Der Einkauf für den täglichen Bedarf bleibt selbstverständlich gewährleistet. Gaststätten müssen geschlossen bleiben. Übernachtungsangebote im Inland – egal ob Hotel oder Campingplatz – dürfen nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Diese Regelung gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits beherbergt werden, nicht jedoch für so genannte Dauercamper oder Zweitwohnsitze.....
Angesichts der weiterhin zu hohen Zahl an Neuinfektionen haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und das Bundeskabinett am 13. Dezember 2020 zu weiteren Schritten entschlossen, um persönliche Kontakte zu reduzieren. Die Maßnahmen wurden am 5. Januar 2021 durch die Ministerpräsidentenkonferenz in Absprache mit der Bundesregierung bis Ende Januar 2021 verlängert. Ziel ist es, die Zahl der Ansteckungen deutlich zu verringern, damit die Krankenhäuser nicht überlastet werden und die Gesundheitsämter in Zukunft wieder alle Infektionsketten nachverfolgen können. Nur so kann die Ausbreitung des Virus bis zur flächendeckenden Impfung verlangsamt werden.
Schematische Darstellung möglicher Hilfen vom Staat.
neben den November- und Dezember-Hilfen gibt es ja nach wie vor die Überbrückungshilfen – vorerst bis Mitte 2021. Anbei das Papier mit den Eckdaten zur Überbrückungshilfe III von BMF und BMWi.
Das Antragsverfahren für die Novemberhilfen ist freigeschaltet und Anträge sind ab sofort möglich. Zudem hat die Bundesregierung die FAQs nochmals deutlich ausgeweitet und verbessert. Die Lösung sieht nun vor, dass antragsberechtigt die Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind, die von der temporären Schließung (lt. Beschluss vom 28.10.2020) direkt, indirekt oder mittelbar betroffen sind....
Die DEHOGA Brandenburg informiert, da weiterhin viele Fragen zur aktuellen Verordnung vorhanden sind, wurden die wichtigsten in FAQs zusammengefasst.
Die epidemiologische Lage ist ernst. Das dynamische Infektionsgeschehen hat dazu geführt, dass die Infektionskette in den meisten Fällen nicht mehr nachzuvollziehen sind. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, müssen wir das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle bekommen. Dazu müssen wir die Zahl persönlicher Kontakte so weit wie möglich verringern. Die am 28. Oktober von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben genau dieses Ziel. Sie bedeuten aber gleichzeitig eine enorme wirtschaftliche Belastung insbesondere für diejenigen Branchen, die von den temporären Schließungen betroffen sind. Viele dieser Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen sind bereits durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Frühjahr wirtschaftlich angeschlagen und waren gerade dabei, sich zu erholen. Sie trifft diese Schließung hart. Um diese besonders betroffenen Unternehmen zu unterstützen, stellt der Bund eine zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfe – die Novemberhilfe – bereit, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgeht. Im Folgenden wird diese außerordentliche Wirtschaftshilfe anhand häufig gestellter Fragen erläutert.
Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der zweiten Förderphase des Bundesprogramms »Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen« (Förderzeitraum September bis Dezember 2020). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen bzw. Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.
nach Erscheinen der neuen Anpassung der Eindämmungsverordnung erreichen uns täglich unzählige Fragen, wie diese in der Praxis umzusetzen sei.
Die beiliegende Handlungsempfehlung ist das Ergebnis intensiver Recherche und Kontaktaufnahme mit Ministerien, Ämtern und Institutionen.
Für alle Fragen, die diese Handlungsempfehlung Ihnen nicht beantwortet, bitten wir Sie, sich direkt mit Ihren zuständigen Ämtern in Verbindung zu setzen.
Kontakte Gesundheitsämter
Was ist bei privaten Feiern und Treffen zu beachten!
Die Landesregierung hat auch ein Bürgertelefon eingerichtet:
CORONA-Hotline 0331 866-5050 (Mo.-Fr. 9-19 Uhr) oder nehmen Sie Kontakt über die folgende E-Mailadresse auf:
buergeranfragen-corona@brandenburg.de